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   OLG Saarbrücken, 20.07.2022 - 5 W 8/22   

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https://dejure.org/2022,30311
OLG Saarbrücken, 20.07.2022 - 5 W 8/22 (https://dejure.org/2022,30311)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.07.2022 - 5 W 8/22 (https://dejure.org/2022,30311)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Juli 2022 - 5 W 8/22 (https://dejure.org/2022,30311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 348 Abs. 1 ; GG Art. 101 Abs. 1 ; DRiG § 12
    1. Hatte die nach § 348 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zur Entscheidung berufene Zivilkammer einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe abgewiesen, so verbleibt es bei ihrer Zuständigkeit im Rahmen des Abhilfeverfahrens auch dann, wenn der zunächst zuständige Berichterstatter mit ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 348 Abs. 1 ; GG Art. 101 Abs. 1 ; DRiG § 12
    Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage; Zur Entscheidung berufene Zivilkammer; Zuständigkeit im Rahmen eines Abhilfeverfahrens

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 27.08.2002 - 14 W 3/02

    Sofortige Beschwerde: Anforderungen an die Abhilfeentscheidung nach neuem Recht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2022 - 5 W 8/22
    Nachdem die angefochtene Entscheidung durch die Kammer erlassen worden ist, hätte auch die Kammer, die die angefochtene Entscheidung erlassen hat, über die Abhilfe entscheiden müssen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. August 2002 - 14 W 3/02 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 28. Januar 2008 - 8 W 73/08 -, juris; Heßler in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage 2022, § 572 Rn.9a).
  • OLG Dresden, 28.01.2008 - 8 W 73/08

    Abhilfeentscheidung durch den Einzelrichter über Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2022 - 5 W 8/22
    Nachdem die angefochtene Entscheidung durch die Kammer erlassen worden ist, hätte auch die Kammer, die die angefochtene Entscheidung erlassen hat, über die Abhilfe entscheiden müssen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. August 2002 - 14 W 3/02 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 28. Januar 2008 - 8 W 73/08 -, juris; Heßler in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage 2022, § 572 Rn.9a).
  • OLG Celle, 28.06.2023 - 7 W 24/23

    Geschäftswert; Zuständigkeit; Nicht-Abhilfeentscheidung;

    Diese Entscheidung ist - nicht anders als bei § 572 Abs. 1 ZPO (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. August 2002 - 14 W 3/02 , juris Rn. 4; OLG Dresden, Beschluss vom 28. Januar 2008 - 8 W 73/08, juris Rn. 4; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20. Juli 2022 - 5 W 8/22 , juris Rn. 7; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 8. August 2005 - 2 Ta 166/05 , NZA-RR 2005, 601; BeckOK ZPO/Wulf [1.3.2023], § 572 Rn. 4; MüKoZPO/Hamdorf, 6. Aufl., § 572 Rn. 6; Musielak/Voit/Ball, 20. Aufl., § 572 Rn. 3; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 2 WNB 7/10, juris Rn. 3 ff.) - von dem Spruchkörper in der Besetzung (Kollegium, Einzelrichter oder Vorsitzender) zu treffen, in der er die angefochtene Entscheidung getroffen hat.
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